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   BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 69.85   

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https://dejure.org/1986,2101
BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 69.85 (https://dejure.org/1986,2101)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1986 - 3 C 69.85 (https://dejure.org/1986,2101)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1986 - 3 C 69.85 (https://dejure.org/1986,2101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Pflegesatzregelung - Individualvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 14; KHG § 17 Abs. 5; PBPflV (1973) § 19

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 127
  • NJW 1987, 2317
  • NVwZ 1987, 889 (Ls.)
  • DVBl 1987, 368
  • DÖV 1987, 350
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87

    Beamtenrecht - Lehrer an öffentlichen Schulen - Unterschiedliche Laufbahnen in

    Gemäß der Art. 33 Abs. 2 GG ausformenden, einheitlich und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; 75, 133 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 69/85]; Beschlüsse vom 6. März 1987 - BVerwG 2 B 24.87 - ; vom 23. März 1988 - BVerwG 2 B 22.88 - ) besitzt die Befähigung für entsprechende Laufbahnen bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes, wer unter den Voraussetzungen der §§ 13, 14, 14 a und 14 b die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 7 U 140/17

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf Erstattung von Kosten der Behandlung

    Sinn und Zweck der Regelung des § 20 KHG ist daher darin zu sehen, eine vergleichbare Entgeltstruktur zu gewährleisten, so dass bei einem nicht öffentlich geförderten Krankenhaus von den Sozialleistungsträgern keine höheren Pflegesätze entrichtet werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 06.11.1986 - 3 C 69/85, BVerwGE 75, 127 [juris Rn. 35]).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2017 - 7 U 64/17

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf Erstattung von Kosten der Behandlung

    Sinn und Zweck der Regelung des § 20 KHG ist daher darin zu sehen, eine vergleichbare Entgeltstruktur zu gewährleisten, so dass bei einem nicht öffentlich geförderten Krankenhaus von den Sozialleistungsträgern keine höheren Pflegesätze entrichtet werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 06.11.1986 - 3 C 69/85, BVerwGE 75, 127 [juris Rn. 35]).
  • VGH Hessen, 03.05.1994 - 11 UE 1404/92

    Anrechnung von Personalkosten einer Betriebskrankenkasse eines Krankenhauses auf

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. November 1986 - 3 C 69/85 - (BVerwGE 75, 127 = NJW 1987, 2317) seine früher geäußerte gegenteilige Auffassung dahin korrigiert, daß nicht die Kostendämpfung, sondern die Existenzsicherung frei finanzierter Krankenhäuser das wichtigste Ziel des KHG gewesen sei.
  • BVerwG, 23.03.1988 - 2 B 22.88

    Antrag auf Übernahme in den Schuldienst des Freistaates Bayern als Lehrerin an

    Insoweit ergibt sich eindeutig aus der Art. 33 Abs. 2 GG ausformenden, einheitlich und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelung des § 122 Abs. 2 BRRG (BVerwGE 68, 109 [BVerwG 20.10.1983 - 2 C 11/82]; 75, 133 [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 69/85]), daß die Befähigung für entsprechende Laufbahnen bei allen Dienstherren im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes besitzt, wer - wie die Klägerin - unter den Voraussetzungen der §§ 13, 14, 14 a und 14 b BRRG die Befähigung für eine Laufbahn erworben hat.
  • VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 7511/00

    Budgetermittlung eines Krankenhauses i.R.e. abteilungsbezogenen

    Auch später noch hatte die Klägerin (Schriftsatz vom 15. März 1999), durchaus zutreffend, unter Bezugnahme auf die insoweit auf das Pflegesatzrecht übertragbare Rechtsprechung zu § 17 Abs. 5 KHG (BVerwGE 75, 127 (130 f.)) ausgeführt, als Vergleichskrankenhäuser kämen nur solche Krankenhäuser in Betracht, die ähnliche Strukturen wie das zu beurteilende Krankenhaus aufwiesen (z.B. bauliche Gestaltung der Krankenhausgebäude, Zahl und Art der Fachabteilungen, Zahl der Krankenbetten, Umfang des Personals, Ausstattung mit medizinisch-technischen Einrichtungen, Verweildauer der Patienten, Nutzungsgrad des Krankenhauses).
  • VG Arnsberg, 02.10.1987 - 5 K 1652/86
    Vgl., im einzelnen zur Pflegesatzgenehmigung für ein nicht öffentlich gefördertes Krankenhaus und die nach § 17 Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) maßgeblichen Vergleichskriterien: Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwG), Urteil vom 6. November 1986 - 3 C 69.85 - in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 1987 Seite 368 ff.
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